Dienstag, 8. Dezember 2015

Lichtenstein meldet künftig Steuersünder


Liechtenstein wird ab dem Jahre 2017 Kontodaten an die EU-Mitgliedstaaten übermitteln. Es werden somit detaillierte Angaben von Bürgern (Name, Anschrift, Steueridenti-fikationsnummer und Kontosalden) an die Staaten übermittelt, welche ein Konto in Lichtenstein besitzen. Weitere Abkommen sind mit Andorra, San Marino und Monaco geplant bzw. stehen vor dem Abschluss.


Freundliche Grüße

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln

Donnerstag, 3. Dezember 2015

Einkommensteuervorauszahlung für das 4. Quartal 2015

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer für das 4te Quartal 2015 sind fällig zum

10. Dezember 2015
 
 


Freundliche Grüße

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln

Freitag, 13. November 2015

Kein Kindergeld ohne Steuerliche Identifikationsnummer

Allgemein
 
Ab dem 01. Januar 2016 gilt als neue gesetzliche Voraussetzung, dass Sie nur Kindergeld ausgezahlt bekommen, wenn Sie der Familienkasse Ihre Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) mitteilen. Dies muss im Laufe des Jahres 2016 geschehen, je früher umso besser lautet hier die Devise.
Ihre Steuer-IdNr finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oben links direkt über Ihrer Steuernummer.
Neugeborene
Für Neugeborene erhält die Eltern automatisch die Steuer-Identifikationsnummer.
Steuer-IdNr vergessen?
Wer seine Steuer-IdNr vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut schriftlich (BZSt, Referat St II 3 in 53221 Bonn) oder via E-Mail unter info@identifikationsmerkmal.de anfordern.
 
Freundliche Grüße

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln und Hessisch Oldendorf
 

Aufwendung für Schornsteinfegerleistungen auch weiterhin Handwerkerleistungen

Zur Anwendung der Steuerermäßigungsregelung des § 35a EStG gilt: Bei Schornsteinfegerleistungen bestehen in allen noch offenen Steuerfällen keine Bedenken, die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung zu gewähren. Das gilt sowohl für Aufwendungen für Mess- oder Überprüfungsarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau, als auch für Aufwendungen für Reinigungs- und Kehrarbeiten sowie sonstige Handwerkerleistungen, die durch den Schornsteinfeger durchgeführt werden.

Die Finanzverwaltung setzt mit dem BMF-Schreiben vom 10. November 2015 die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2014 (VI R 1/13, BStBl II 2015, Seite 481) um.

Das bedeutet Schornsteinfegerleistungen können auch weiterhin als Handwerkerleistungen steuermindernd bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung angesetzte werden.


Freundliche Grüße

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln und Hessisch Oldendorf

Freitag, 16. Oktober 2015

Einspruch/Widerspruch per Email?

Gemäß  § 357 Abs. 1 AO ist der Einspruch schriftlich oder elektronische einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die erste und dritte Option ist grundsätzlich klar geregelt. Bei der elektronischen Einreichung gab es bisher Unstimmigkeiten. Der BFH äußert sich nunmehr nochmals zu dem Problem.

Folgendes war bisher unklar, eine Email sollte eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten. Der BFH stellt nun klar, dass sobald auf dem Schreiben der Behörde eine Email-Adresse angegeben ist, die Behörde einen Zugang für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten eröffnet.

Es ist daher möglich einen Einspruch/Widerspruch auch ohne qualifizierte elektronische Signatur einzulegen.


Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln und Hessisch Oldendorf

Mittwoch, 14. Oktober 2015

GEMA-Gebühren in Arztpraxen unzulässig


Der BGH betonte in der Urteilsfindung, dass er an die Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH gebunden sei. Insofern sei die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Arztpraxen nicht öffentlich und damit nicht vergütungspflichtig (Urteil vom 18.06.2015, I ZR 14/14). Somit sind die GEMA-Lizenzverträge ohne jegliche Geschäftsgrundlage (EuGH-Urteil 15.03.2012, C-135/10).

In wieweit das Urteil auch auf andere Wartebereiche (z.b. Friseure, Autowerkstätten) Anwendung findet ist abzuwarten.

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln und Hessisch Oldendorf

Montag, 12. Oktober 2015

Bereitschaftszeiten - Mindestlohn

Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst müssen nicht zwingend in Höhe des Mindestlohnes vergütet werden, wenn tarifvertragliche Bestimmungen andere Vergütungssätze vorsehen. Das Arbeitsgericht (AG) Aachen hat namentlich die „tarifvertraglichen Bestimmungen im Abschnitt B des Anhangs zu §9 TVöD zu Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in den Leitstellen“ für weiterhin anwendbar erklärt (Urteil vom 21.04.2015, 1 Ca 448/15h). Streitig war, ob einem Rettungssanitäter für jede Stunde Bereitschaftszeit eine zusätzliche Vergütung von € 8,50 zu zahlen sei. Das Gericht verneinte dies.

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln

Freitag, 9. Oktober 2015

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hatte der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahre 2011 die Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Solche Aufwendungen waren dann abziehbar, wenn sich bei einem Prozess hinreichend Aussicht auf Erfolg ergab und keine Mutwilligkeit vorlag.

Nunmehr ist der BFH zur alten Rechtsprechung zurückgekehrt, nach der Prozesskosten, namentlich Zivilprozesskosten, grundsätzlich nicht zwangsläufig erwachsen. Danach sind die Kosten eines Zivilprozesses im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen.

Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerzahler existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt. Die Kosten eines Zivilprozesses sind also grundsätzlich nur dann als zwangsläufig anzusehen, wenn auch das die Prozessführung mit der Folge der Zahlungsverpflichtung verursachende Ereignis für den Steuerzahler
zwangsläufig ist.

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln

Donnerstag, 8. Oktober 2015

Änderung Mindestlohndokumentation seit 1.8.2015

Mit der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung, die seit 1.8.2015 gilt, wird die Einkommensschwelle von 2.958 € dahin gehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige
Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde.


Bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) sind die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden.



Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln

Dienstag, 8. September 2015

Einkommensteuervorzahlung für 3. Quartal 2015

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer für das 3te Quartal 2015 sind fällig zum

10. September 2015
 
 


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Christian Scholz -Steuerberater-
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Montag, 7. September 2015

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse zum 31.08.2015

Das Bundesfinanzministerium hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse zum 31.08.2015 veröffentlicht.

Die aktuellen Kurse befinden sich hier


Dipl.-Kfm.
Christian Scholz -  Steuerberater
Steuerberater in Hameln

Mittwoch, 2. September 2015

Erstattung von Kapitalertragsteuer bei nachträglich bekanntgewordenen Steuerbefreiungstatbeständen


Für nach dem 31. Dezember 2014 zufließende Kapitalerträge muss die Bank (zum Steuerabzug Verpflichtet) Bescheinigungen berücksichtigen, welche der Steuerpflichtige noch während des Kalenderjahres einreicht. 
Das bedeutet bis zur Erstellung der Jahressteuerbescheinigung, jedoch spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres, ist es nunmehr möglich der Bank eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Welche auch berücksichtigt werden muss.

Dies betrifft für den „normalen Steuerpflichtigen“ folgende Bescheinigungen:

-          Nichtveranlagungs-Bescheinigungen nach §44a Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 EStG

-          Freistellungsaufträge, Erhöhung von Freistellungsaufträgen nach §44a Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 EStG

Weitere Fälle entnehmen Sie bitte dem Schreiben vom 31.08.2015 (IV C 1 - S 2410/11/10001 :005 oder Dokumentennummer: 2015/0738046).
 
Dipl. - Kfm.
Christian Scholz - Steuerberater

Geld sparen in der Elternzeit

Wer als junge Eltern kennt es nicht, die Kleinen sind (vor allem beim ersten Kind) teurer als gedacht. Durch die genommene Elternzeit fällt auch noch das Einkommen des Ehepartners weg. Das Elterngeld fängt diesen Verlust zwar etwas auf, aber letztendlich entstehen bei vermindertem Einkommen plötzlich höhere Kosten.

Und dann klopft auch noch laufend die private Lebens- oder Rentenversicherung an die Türe, welche auch weiterhin Ihre Beiträge haben möchte. Schnell gerät das Konto da ins Minus. Bevor man vielleicht nun auf die Idee kommt sein Auto zu verkauft oder einen Kredit aufzunehmen um die monatlichen Kosten zu decken, hier einige Tipps, welche jedoch vorher mit Ihrem Versicherer abgesprochen werden sollten.

Die Beiträge zu den privaten Lebens- und Rentenversicherungen können gemindert werden indem,

-          man diese freistellen lässt. Folge ist die vertraglich vereinbarten Leistungen sinken durch die fehlenden Beiträge. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungsgesellschaft (GDV) warnt jedoch, dass dies oft erst nach zwei bis drei Jahren nach der vertraglichen Mindestlaufzeit möglich ist.

-          man lässt die fälligen Beiträge stunden. Dies führt dazu, dass man die Beiträge zwar nicht zahlen muss, aber diese verzinst nachgezahlt werden müssen. Mögliche andere Zahlungsmodelle besprechen Sie bitte mit Ihrem Versicherungsmakler.

-          man kann den Tarif einfrieren lassen. Betrifft dynamische Tarif mit jährlich steigendem Beitrag. Hier wird einfach der Beitrag auf einer gleichbleibenden Höhe eingefroren. Der GDV warnt jedoch davor die Dynamisierung zweimal auszusetzen, da somit das Recht verloren geht die Versicherungssumme wieder anzuheben.

Riester-Verträge während der Elternzeit:

-          Im ersten Jahr der Elternzeit ist es möglich den jährlichen Beitrag auf 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens zu senken (Maximalbetrag 2.100,00 € abzgl. Zulagen).

-          Im zweiten Jahr der vollen Elternzeit beträgt die Mindestsumme nur noch 60 € (Sockelbetrag).

Es ist somit möglich die vollen staatlichen Zulagen (154,00 € Grundzulage + 300,00 € pro ab 2008 geborene Kinder) für die Riester-Rente zu erhalten.

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-

Steuerberater in Hameln

Dienstag, 1. September 2015

Freibeträge sind im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2016 zwei Jahre gültig

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde der Starttermin für das Verfahren der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahrens auf den 01. Oktober 2015 festgelegt.

Ab dem 01. Oktober 2015 können Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrages für längstens zwei Kalenderjahre ab 01. Januar 2016 bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.
Den Antrag für 2015 finden Sie unter https://www.formulare-bfinv.de/

Sobald der Antrag für 2016 bereitgestellt ist werden Sie dies in diesem Blog erfahren.

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz - Steuerberater -
Steuerberater in Hameln

Information für Eltern / Kindergeld


 
Rückwirkend zum 1. Januar 2015 zahlt die Bundesagentur für Arbeit 4 € mehr Kindergeld (je Kind pro Monat). Ab September gibt es somit 4 € mehr.

Die Nachzahlung für die Vormonate sollen nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit bis spätestens Oktober 2015 per Extrazahlung erfolgen.


Dipl. - Kfm.
Christian Scholz - Steuerberater -
Steuerberater in Hameln