Dienstag, 8. September 2015

Einkommensteuervorzahlung für 3. Quartal 2015

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer für das 3te Quartal 2015 sind fällig zum

10. September 2015
 
 


Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln

Montag, 7. September 2015

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse zum 31.08.2015

Das Bundesfinanzministerium hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse zum 31.08.2015 veröffentlicht.

Die aktuellen Kurse befinden sich hier


Dipl.-Kfm.
Christian Scholz -  Steuerberater
Steuerberater in Hameln

Mittwoch, 2. September 2015

Erstattung von Kapitalertragsteuer bei nachträglich bekanntgewordenen Steuerbefreiungstatbeständen


Für nach dem 31. Dezember 2014 zufließende Kapitalerträge muss die Bank (zum Steuerabzug Verpflichtet) Bescheinigungen berücksichtigen, welche der Steuerpflichtige noch während des Kalenderjahres einreicht. 
Das bedeutet bis zur Erstellung der Jahressteuerbescheinigung, jedoch spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres, ist es nunmehr möglich der Bank eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Welche auch berücksichtigt werden muss.

Dies betrifft für den „normalen Steuerpflichtigen“ folgende Bescheinigungen:

-          Nichtveranlagungs-Bescheinigungen nach §44a Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 EStG

-          Freistellungsaufträge, Erhöhung von Freistellungsaufträgen nach §44a Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 EStG

Weitere Fälle entnehmen Sie bitte dem Schreiben vom 31.08.2015 (IV C 1 - S 2410/11/10001 :005 oder Dokumentennummer: 2015/0738046).
 
Dipl. - Kfm.
Christian Scholz - Steuerberater

Geld sparen in der Elternzeit

Wer als junge Eltern kennt es nicht, die Kleinen sind (vor allem beim ersten Kind) teurer als gedacht. Durch die genommene Elternzeit fällt auch noch das Einkommen des Ehepartners weg. Das Elterngeld fängt diesen Verlust zwar etwas auf, aber letztendlich entstehen bei vermindertem Einkommen plötzlich höhere Kosten.

Und dann klopft auch noch laufend die private Lebens- oder Rentenversicherung an die Türe, welche auch weiterhin Ihre Beiträge haben möchte. Schnell gerät das Konto da ins Minus. Bevor man vielleicht nun auf die Idee kommt sein Auto zu verkauft oder einen Kredit aufzunehmen um die monatlichen Kosten zu decken, hier einige Tipps, welche jedoch vorher mit Ihrem Versicherer abgesprochen werden sollten.

Die Beiträge zu den privaten Lebens- und Rentenversicherungen können gemindert werden indem,

-          man diese freistellen lässt. Folge ist die vertraglich vereinbarten Leistungen sinken durch die fehlenden Beiträge. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungsgesellschaft (GDV) warnt jedoch, dass dies oft erst nach zwei bis drei Jahren nach der vertraglichen Mindestlaufzeit möglich ist.

-          man lässt die fälligen Beiträge stunden. Dies führt dazu, dass man die Beiträge zwar nicht zahlen muss, aber diese verzinst nachgezahlt werden müssen. Mögliche andere Zahlungsmodelle besprechen Sie bitte mit Ihrem Versicherungsmakler.

-          man kann den Tarif einfrieren lassen. Betrifft dynamische Tarif mit jährlich steigendem Beitrag. Hier wird einfach der Beitrag auf einer gleichbleibenden Höhe eingefroren. Der GDV warnt jedoch davor die Dynamisierung zweimal auszusetzen, da somit das Recht verloren geht die Versicherungssumme wieder anzuheben.

Riester-Verträge während der Elternzeit:

-          Im ersten Jahr der Elternzeit ist es möglich den jährlichen Beitrag auf 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens zu senken (Maximalbetrag 2.100,00 € abzgl. Zulagen).

-          Im zweiten Jahr der vollen Elternzeit beträgt die Mindestsumme nur noch 60 € (Sockelbetrag).

Es ist somit möglich die vollen staatlichen Zulagen (154,00 € Grundzulage + 300,00 € pro ab 2008 geborene Kinder) für die Riester-Rente zu erhalten.

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-

Steuerberater in Hameln

Dienstag, 1. September 2015

Freibeträge sind im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2016 zwei Jahre gültig

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde der Starttermin für das Verfahren der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahrens auf den 01. Oktober 2015 festgelegt.

Ab dem 01. Oktober 2015 können Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrages für längstens zwei Kalenderjahre ab 01. Januar 2016 bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.
Den Antrag für 2015 finden Sie unter https://www.formulare-bfinv.de/

Sobald der Antrag für 2016 bereitgestellt ist werden Sie dies in diesem Blog erfahren.

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz - Steuerberater -
Steuerberater in Hameln

Information für Eltern / Kindergeld


 
Rückwirkend zum 1. Januar 2015 zahlt die Bundesagentur für Arbeit 4 € mehr Kindergeld (je Kind pro Monat). Ab September gibt es somit 4 € mehr.

Die Nachzahlung für die Vormonate sollen nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit bis spätestens Oktober 2015 per Extrazahlung erfolgen.


Dipl. - Kfm.
Christian Scholz - Steuerberater -
Steuerberater in Hameln