Und dann klopft auch noch laufend die private Lebens- oder
Rentenversicherung an die Türe, welche auch weiterhin Ihre Beiträge haben
möchte. Schnell gerät das Konto da ins Minus. Bevor man vielleicht nun auf die
Idee kommt sein Auto zu verkauft oder einen Kredit aufzunehmen um die
monatlichen Kosten zu decken, hier einige Tipps, welche jedoch vorher mit Ihrem Versicherer abgesprochen
werden sollten.
Die Beiträge zu den privaten
Lebens- und Rentenversicherungen können gemindert werden indem,
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man diese freistellen lässt. Folge ist die
vertraglich vereinbarten Leistungen sinken durch die fehlenden Beiträge. Der
Gesamtverband der deutschen Versicherungsgesellschaft (GDV) warnt jedoch, dass
dies oft erst nach zwei bis drei Jahren nach der vertraglichen Mindestlaufzeit
möglich ist.
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man lässt die fälligen Beiträge stunden. Dies
führt dazu, dass man die Beiträge zwar nicht zahlen muss, aber diese verzinst
nachgezahlt werden müssen. Mögliche andere Zahlungsmodelle besprechen Sie bitte
mit Ihrem Versicherungsmakler.
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man kann den Tarif einfrieren lassen. Betrifft
dynamische Tarif mit jährlich steigendem Beitrag. Hier wird einfach der Beitrag
auf einer gleichbleibenden Höhe eingefroren. Der GDV warnt jedoch davor die
Dynamisierung zweimal auszusetzen, da somit das Recht verloren geht die
Versicherungssumme wieder anzuheben.
Riester-Verträge
während der Elternzeit:
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Im ersten Jahr der Elternzeit ist es möglich den
jährlichen Beitrag auf 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens zu senken (Maximalbetrag
2.100,00 € abzgl. Zulagen).
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Im zweiten Jahr der vollen Elternzeit beträgt
die Mindestsumme nur noch 60 € (Sockelbetrag).
Es ist somit möglich die vollen staatlichen Zulagen (154,00
€ Grundzulage + 300,00 € pro ab 2008 geborene Kinder) für die Riester-Rente zu
erhalten.
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