Folgendes war bisher unklar, eine Email sollte eine qualifizierte
elektronische Signatur enthalten. Der BFH stellt nun klar, dass sobald auf dem
Schreiben der Behörde eine Email-Adresse angegeben ist, die Behörde einen Zugang
für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten eröffnet.
Es ist daher möglich einen Einspruch/Widerspruch auch ohne qualifizierte elektronische Signatur einzulegen.
Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln und Hessisch Oldendorf
Es ist daher möglich einen Einspruch/Widerspruch auch ohne qualifizierte elektronische Signatur einzulegen.
Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln und Hessisch Oldendorf
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