Allgemein
Ab dem 01.
Januar 2016 gilt als neue gesetzliche Voraussetzung, dass Sie nur Kindergeld
ausgezahlt bekommen, wenn Sie der Familienkasse Ihre Steuerliche Identifikationsnummer
(Steuer-IdNr) mitteilen. Dies muss im Laufe des Jahres 2016 geschehen, je
früher umso besser lautet hier die Devise.
Ihre Steuer-IdNr
finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oben links direkt über Ihrer
Steuernummer.
Neugeborene
Für
Neugeborene erhält die Eltern automatisch die Steuer-Identifikationsnummer.
Steuer-IdNr vergessen?
Wer seine
Steuer-IdNr vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann sie beim
Bundeszentralamt für Steuern erneut schriftlich (BZSt, Referat St II 3 in 53221
Bonn) oder via E-Mail unter info@identifikationsmerkmal.de anfordern.
Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln und Hessisch Oldendorf
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