Dienstag, 9. August 2016

Pressetext:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält an seiner Rechtsprechung fest, dass die Besteuerung der Altersrenten seit 2005 verfassungsgemäß ist, sofern nicht gegen das Verbot der doppelten Besteuerung verstoßen wird. Er hat zudem im Urteil vom 6. April 2016 X R 2/15 hervorgehoben, dass mit dem Vorbringen gegen die Richtigkeit eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) keine erneute verfassungsgerichtliche Prüfung eines Gesetzes erreicht werden kann.
Somit sind Renten auch weiterhin steuerpflichtig und werden es auch sein...

Freundliche Grüße

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-


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