Freitag, 23. September 2016

Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich
Bundesfinanzhof, VIII-R-10/12, Urteil vom 22.03.2016
Kein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein büromäßig eingerichteter Arbeitsbereich, der durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt ist (Anknüpfung an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. Juli 2015 GrS 1/14, BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265).

Freundliche Grüße

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-

Montag, 19. September 2016

Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten die von ihm getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, mindern diese Zahlungen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Juni 2016 X R 17/15 nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.

Freundliche Grüße

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-

Dienstag, 13. September 2016

Rentenberaterin nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig

Eine selbstständige Rentenberaterin, die im Anschluss an ein dreijähriges Studium an einer Verwaltungsfachhochschule für Renten- und Sozialversicherung zunächst als Beamtin im gehobenen Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung (Landesversicherungsanstalt) gearbeitet, dort u. a. als Dozentin Fortbildungsseminare durchgeführt hat und nunmehr mit einer von einem Amtsgericht erteilten Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Rechtsberatungsgesetzes eine selbstständige Tätigkeit als Rentenberaterin ausübt, erzielt keine freiberuflichen, sondern gewerbliche Einkünfte. Die Tätigkeit als Rentenberaterin wird nicht von den Katalogberufen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG erfasst, und kann auch nicht als eine einem bestimmten Katalogberuf, z. B. einem Fachanwalt für Sozialrecht, ähnliche Tätigkeit gleichgesetzt werden.



Freundliche Grüße

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-