Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem
Krankenversicherten die von ihm getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen,
mindern diese Zahlungen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom
1. Juni 2016 X
R 17/15 nicht die als Sonderausgaben abziehbaren
Krankenversicherungsbeiträge.
Freundliche Grüße
Freundliche Grüße
Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
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