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Freitag, 13. November 2015

Kein Kindergeld ohne Steuerliche Identifikationsnummer

Allgemein
 
Ab dem 01. Januar 2016 gilt als neue gesetzliche Voraussetzung, dass Sie nur Kindergeld ausgezahlt bekommen, wenn Sie der Familienkasse Ihre Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) mitteilen. Dies muss im Laufe des Jahres 2016 geschehen, je früher umso besser lautet hier die Devise.
Ihre Steuer-IdNr finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oben links direkt über Ihrer Steuernummer.
Neugeborene
Für Neugeborene erhält die Eltern automatisch die Steuer-Identifikationsnummer.
Steuer-IdNr vergessen?
Wer seine Steuer-IdNr vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut schriftlich (BZSt, Referat St II 3 in 53221 Bonn) oder via E-Mail unter info@identifikationsmerkmal.de anfordern.
 
Freundliche Grüße

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln und Hessisch Oldendorf
 

Mittwoch, 2. September 2015

Geld sparen in der Elternzeit

Wer als junge Eltern kennt es nicht, die Kleinen sind (vor allem beim ersten Kind) teurer als gedacht. Durch die genommene Elternzeit fällt auch noch das Einkommen des Ehepartners weg. Das Elterngeld fängt diesen Verlust zwar etwas auf, aber letztendlich entstehen bei vermindertem Einkommen plötzlich höhere Kosten.

Und dann klopft auch noch laufend die private Lebens- oder Rentenversicherung an die Türe, welche auch weiterhin Ihre Beiträge haben möchte. Schnell gerät das Konto da ins Minus. Bevor man vielleicht nun auf die Idee kommt sein Auto zu verkauft oder einen Kredit aufzunehmen um die monatlichen Kosten zu decken, hier einige Tipps, welche jedoch vorher mit Ihrem Versicherer abgesprochen werden sollten.

Die Beiträge zu den privaten Lebens- und Rentenversicherungen können gemindert werden indem,

-          man diese freistellen lässt. Folge ist die vertraglich vereinbarten Leistungen sinken durch die fehlenden Beiträge. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungsgesellschaft (GDV) warnt jedoch, dass dies oft erst nach zwei bis drei Jahren nach der vertraglichen Mindestlaufzeit möglich ist.

-          man lässt die fälligen Beiträge stunden. Dies führt dazu, dass man die Beiträge zwar nicht zahlen muss, aber diese verzinst nachgezahlt werden müssen. Mögliche andere Zahlungsmodelle besprechen Sie bitte mit Ihrem Versicherungsmakler.

-          man kann den Tarif einfrieren lassen. Betrifft dynamische Tarif mit jährlich steigendem Beitrag. Hier wird einfach der Beitrag auf einer gleichbleibenden Höhe eingefroren. Der GDV warnt jedoch davor die Dynamisierung zweimal auszusetzen, da somit das Recht verloren geht die Versicherungssumme wieder anzuheben.

Riester-Verträge während der Elternzeit:

-          Im ersten Jahr der Elternzeit ist es möglich den jährlichen Beitrag auf 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens zu senken (Maximalbetrag 2.100,00 € abzgl. Zulagen).

-          Im zweiten Jahr der vollen Elternzeit beträgt die Mindestsumme nur noch 60 € (Sockelbetrag).

Es ist somit möglich die vollen staatlichen Zulagen (154,00 € Grundzulage + 300,00 € pro ab 2008 geborene Kinder) für die Riester-Rente zu erhalten.

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-

Steuerberater in Hameln