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Freitag, 13. November 2015

Kein Kindergeld ohne Steuerliche Identifikationsnummer

Allgemein
 
Ab dem 01. Januar 2016 gilt als neue gesetzliche Voraussetzung, dass Sie nur Kindergeld ausgezahlt bekommen, wenn Sie der Familienkasse Ihre Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) mitteilen. Dies muss im Laufe des Jahres 2016 geschehen, je früher umso besser lautet hier die Devise.
Ihre Steuer-IdNr finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oben links direkt über Ihrer Steuernummer.
Neugeborene
Für Neugeborene erhält die Eltern automatisch die Steuer-Identifikationsnummer.
Steuer-IdNr vergessen?
Wer seine Steuer-IdNr vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut schriftlich (BZSt, Referat St II 3 in 53221 Bonn) oder via E-Mail unter info@identifikationsmerkmal.de anfordern.
 
Freundliche Grüße

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz -Steuerberater-
Steuerberater in Hameln und Hessisch Oldendorf
 

Dienstag, 1. September 2015

Information für Eltern / Kindergeld


 
Rückwirkend zum 1. Januar 2015 zahlt die Bundesagentur für Arbeit 4 € mehr Kindergeld (je Kind pro Monat). Ab September gibt es somit 4 € mehr.

Die Nachzahlung für die Vormonate sollen nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit bis spätestens Oktober 2015 per Extrazahlung erfolgen.


Dipl. - Kfm.
Christian Scholz - Steuerberater -
Steuerberater in Hameln