Dienstag, 1. September 2015

Freibeträge sind im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2016 zwei Jahre gültig

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde der Starttermin für das Verfahren der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahrens auf den 01. Oktober 2015 festgelegt.

Ab dem 01. Oktober 2015 können Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrages für längstens zwei Kalenderjahre ab 01. Januar 2016 bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.
Den Antrag für 2015 finden Sie unter https://www.formulare-bfinv.de/

Sobald der Antrag für 2016 bereitgestellt ist werden Sie dies in diesem Blog erfahren.

Dipl. - Kfm.
Christian Scholz - Steuerberater -
Steuerberater in Hameln

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