Ab dem 01. Oktober 2015 können Arbeitnehmer den Antrag auf
Bildung eines Freibetrages für längstens zwei Kalenderjahre ab 01. Januar 2016
bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.
Den Antrag für 2015 finden Sie unter https://www.formulare-bfinv.de/
Sobald der Antrag für 2016 bereitgestellt ist werden Sie
dies in diesem Blog erfahren.
Dipl. - Kfm.
Christian Scholz - Steuerberater -
Steuerberater in Hameln
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen